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Diese Arbeit untersucht ARM und DSP Multiprozessor Ein-Chip-Systeme von Analog Devices hinsichtlich deren Programmierung, Fähigkeiten und Limitierungen. Durch die Integrierung von unterschiedlichen Hardware-Beschleunigern und Prozessoren in Ein-Chip-Systeme wird echte Nebenläufigkeit ermöglicht. Allerdings wird durch die Integrierung mehrerer Prozessoren die Komplexität der Programmierung von Ein-Chip-Systemen erhöht. Im Zuge dieser Arbeit wird untersucht, was bei der Programmierung von ARM und DSP Ein-Chip-Systemen hinsichtlich der heterogenen Prozessoren und Peripheriebausteinen beachtet werden muss. Dabei werden zuerst die Gründe für heterogenes Rechnen und die Trendwende zu Multiprozessorsystemen erläutert. Anschließend wird der aktuelle Stand der Technik erarbeitet und Programmiermodelle beschrieben, die das Programmieren von heterogenen Multiprozessorsystemen vereinfachen. Überdies werden zwei Fallbeispiele gewählt, mit denen bedeutsame Eigenheiten der Programmierung eines Ein-Chip-Systems erarbeitet werden. Im ersten Fallbeispiel werden anhand der UART-Peripherie Erkenntnisse des Ein-ChipSystems dargelegt, die praktische Auswirkungen auf die Verwendung des Systems haben. Im zweiten Fallbeispiel wird bei der Berechnung der schnellen Fourier Transformation das heterogene System auf dessen Rechenleistung untersucht. Dabei wird die Performanz des Hardware-Beschleunigers gegenüber unterschiedlichen Software-Bibliotheken verglichen und die verschiedenartigen Implementierungen analysiert. Zudem werden durch die Performanzanalyse die Einflüsse der Speicherhierachie des Ein-Chip-Systems ermittelt. Weiterhin wird gezeigt, dass sich die Bibliotheken von Analog Devices in deren Anwendung und Performanz voneinander unterscheiden. Außerdem wird veranschaulicht, dass je nach Anwendungsfall eine nicht für DSPs ausgelegte quelloffene Implementierung konkurrenzfähig zu den optimierten Bibliotheken von Analog Devices und dem Hardware-Beschleuniger ist. Zudem wird durch die Analyse der Mehraufwand ermittelt, der für die Konfiguration des Hardware-Beschleunigers aufgebracht werden muss. Dabei wird gezeigt, dass die Verwendung des Hardware-Beschleunigers erst ab einer bestimmten Anzahl an Abtastwerten rentabel ist. Abschließend werden die zwei Fallbeispiele für einen Konzeptnachweis verknüpft, der die Möglichkeiten des heterogenen Rechnens veranschaulicht.
In den Justizanstalten Österreichs arbeiten Menschen unterschiedlicher Berufsgruppen zusammen. Sie haben jeweils eigene Ausbildungen durchlaufen und gehören unterschiedlichen Berufen und Professionen an. Ihre gemeinsame Aufgabe besteht in der Resozialisierung der InsassInnen. Aufgrund ihres unterschiedlichen professionellen Werdegangs bestehen unterschiedliche Zugänge zur Arbeit mit den InsassInnen. Deshalb ist es von Bedeutung, welche Einstellungen die Vollzugsbediensteten zum Sinn der staatlichen Strafe vorweisen und welchen Theorien darüber, weshalb Menschen straffällig werden, sie anhängen. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist ihre Haltung gegenüber GewalttäterInnen inklusive der Sexualstraftäter, da diese Personen durch ihre Delikte andere Menschen in ihrer körperlichen Integrität verletzt haben und somit in besonders verletzender Weise zu Opfern gemacht haben.
Das Forschungsziel dieser Masterarbeit besteht in der Erfassung der Theorien und Einstellungen von Vollzugsbediensteten bezüglich der oben genannten Thematik. Dabei soll herausgestellt werden, welche Auswirkungen die Ergebnisse auf die Soziale Arbeit im Justizvollzug haben und welche Konsequenzen die Soziale Arbeit hieraus ziehen könnte. Außerdem sollen die Ansichten zur Qualität der berufsübergreifenden Zusammenarbeit erfragt werden.
Im Rahmen der Arbeit wurden insgesamt 16 leitfadengestützte Experteninterviews mit Vollzugsbediensteten aus den folgenden Berufsgruppen durchgeführt: Anstaltsleitung, Justizwache, Sozialer Dienst, Psychologischer Dienst und Psychiatrischer Dienst. Allen Berufsgruppen ist gemeinsam, dass der Kontakt zu den InsassInnen in der Tätigkeitsbeschreibung beinhaltet ist.
Die Ergebnisse der Befragungen zeigen, dass die Einstellungen der verschiedenen Vollzugsbediensteten in vielen Aspekten harmonieren, dass es aber auch relevante Unterschiede gibt. Inwieweit diese Unterschiede für die Soziale Arbeit relevant sind und welche Schlüsse bzw. Handlungsempfehlungen daraus abzuleiten sind, soll diese Arbeit zeigen.
Dass die Zusammenarbeit der Vollzugsbediensteten noch überwiegend als gut bzw. harmonisch empfunden wird, haben die Befragungen erwiesen. Außerdem soll diese Arbeit aufzeigen, welche Anregungen anderer Berufsgruppen die Soziale Arbeit aufnehmen kann, um den Strafvollzug auch aus der Perspektive dieser Berufsgruppen besser nachvollziehen zu können.
Spielregeln und Spielzüge
(2020)
Die Gültigkeit einer Wirtschaftsordnung (Spielregeln) verlangt den Beteiligten einen allgemeinen Konsens, der sich auch auf die Durchsetzungsinstanzen (Schiedsrichter) bezieht. Es fragt sich, auf welcher Basis dieser Konsens über die Geltung von Spielregeln, Spielzügen und regelkonform sanktionierenden Schiedsrichtern beruht und gibt es dafür benötige Vorbedingungen?
Organisation als Form
(2020)
In Diskursen liegen viele Missverständnisse darin begründet, dass die Diskursteilnehmer bei der Versprachlichung ihrer Gedanken ineinander verschachtelte Bezeichnungen und Unterscheidungen benutzen. Jede Unterscheidung wird zu einer Kontextur im Kontext weiterer Kontexturen. Was das bedeutet, wird hier anhand des Phänomens mit Namen Organisation skizziert.
Ausgehandeltes Verständnis
(2020)
Entscheidungen über die optimierte organisatorische Wertschöpfung werden oft von mehreren Personen getroffen. Möchte die entscheidungsorientierte BWL anwendungsorientiert sein, legt sie den Fokus auf das Gewebe von aufeinander verweisenden (entscheidungsfördernden) Kommunikationen zu legen und auf der Erkenntnisfigur des Beobachters aufzubauen.
In der betriebswirtschaftlichen Fachliteratur ist die erkenntnistheoretische Denkfigur des Beobachters bis auf wenige Ausnahmen weitgehend ausgeblendet. Das muss nicht sein. Beispielsweise kann aus einer Beobachterperspektive notiert werden: Unternehmen ereignen sich, indem Beobachter auf eine Art und Weise tätig werden, die sie als Organisation von Gütern und Dienstleistungen, als Deckung fremder Bedarfe und als Verzinsung des eingesetzten Kapitals verstehen, voneinander unterscheiden und wechselseitig aufeinander beziehen.
Praxis versus Theorie
(2020)
Praktisches Tun ist auch ein Ausfluss vorherigen Denkens. Abstrahierende Reflexion bezieht sich auch auf das konkrete Umsetzen in der Praxis. Erfolgsversprechend ist also eine reflektierte Handlungsorientierung, die gegebene Rahmenbedingungen beachtet und zweckdienlich ist. Daher sind Praxis und Theorie siamesische Zwillinge, die stets zusammen zu Besuch kommen.
Kalkül der Form
(2020)
Der Kalkül von Spencer-Brown dokumentiert mit der Form der Unterscheidung in logisch-mathematischer Weise das Benennen eines Beobachtungsobjektes in Abhängigkeit von der zuvor getätigten Unterscheidung des Beobachters. Diese Unterscheidung ist weder Objekt noch Relation: Sie ist eine Operation, die zugleich Operand und Operator ist!
Praxisorientierte BWL
(2020)
Die Betriebswirtschaftslehre ist eine praxisorientierte Wissenschaft, der es um das nachvollziehbare Ableiten theoretischer Erkenntnisse und das Herleiten praxistauglicher Gestaltungsvorschläge für die betriebliche Praxis geht. Zu erarbeiten sind möglichst allgemein anwendbare Methoden, Instrumente oder Konzepte und nicht nur Lösungsvorschläge für eine einzelne Problematik. Theorie ist dabei keinesfalls das Gegenteil von Praxis, vielmehr sind Theorie und Praxis zwei sich gegenseitig bedingende Polare einer tragfähigen Berufsqualifizierung („Employability“).
Wirtschaftsethik
(2020)
Wirtschaftliche und ethische Handlungen sind zugleich realisierbar, wenn zwischen einer einrahmenden Wirtschaftsordnung (Spielregeln) und einzelnen Handlungen (Spielzügen) unterschieden wird. Das wirtschaftliche Tun und Unterlassen wird dann in den Spielzügen und die Ethik über die Spielregeln realisierbar. Die Gültigkeit einer Wirtschaftsordnung setzt einen allgemeinen Konsens über die Spielregeln und die Durchsetzungsinstanzen (z. B: Justiz oder Kartellamt) voraus. Dann regelt sie den Wettbewerb und nötigt Anbieter, sich an den Interessen der Nachfrager zu orientieren und dabei auf einen effizienten Ressourceneinsatz zu achten. So erfolgt das individuelle Handeln der Marktteilnehmer in der einrahmenden Wirtschaftsordnung mit den darin befindlichen Anreizen, daher spricht man von einer Anreizethik. Mit ihr werden wirtschaftliche und ethische Handlungen zugleich realisierbar.