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Betriebliche Inklusion
(2020)
Rund 15% der österreichischen Bevölkerung haben eine dauerhafte Behinderung. In Vorarlberg allein leben ca. 5.000 Personen, welche nach dem Behinderteneinstellungsgesetz dem Kreis der begünstigt Behinderten angehörig sind, aber nur 51% dieser sind auch erwerbstätig, so der Stand 2018. Gleichzeitig gab es im Jahr 2018 in Vorarlberg 3.773 zu besetzende Pflichtstellen für begünstigt Behinderte Arbeitnehmende. Tatsächlich besetzt waren von diesen aber nur 52,64%. Es stellt sich somit die Frage, warum fast die Hälfte der zu besetzenden Pflichtstellen nicht besetzt ist, zumal das „Recht auf Arbeit“ als Menschenrecht in der UN-Menschenrechtskonvention verankert ist. Denn die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ist ein wichtiger Punkt für das Selbstwertgefühl eines jeden Menschen. Ziel dieser Masterarbeit ist daher aufzudecken, wie die betriebliche Inklusion in mittelständischen und großen Industrieunternehmen, sowie dem öffentlichen Sektor in Vorarlberg gehandhabt wird und welche Einflussfaktoren auf die Handhabung einwirken. Näher betrachtet werden diesbezüglich die Unterschiede in der Handhabung zwischen den privaten und den öffentlichen Einrichtungen sowie die internen und externen Faktoren, welche die Handhabung beeinflussen. Darüber hinaus soll in Erfahrung gebracht werden, welche Maßnahmen die Vorarlberger Unternehmen bereits ergreifen und wo Verbesserungsbedarf besteht. Um die Forschungsfrage zu beantworten wird im Anschluss an die Literaturrecherche ein Methodenmix aus qualitativen Experteninterviews und einer quantitativen Onlineumfrage eingesetzt. Die Ergebnisse aus den zwei Untersuchungen werden im weiteren Verlauf ausgewertet, kritisch reflektiert und in einem Fazit zusammengefasst. Betrachtet man die Forschungsfrage und die Ergebnisse der Untersuchung, so lässt sich zusammenfassen, das Vorarlberg bereits auf einem guten Stand der betrieblichen Inklusion ist. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt einen Paradigmenwandel, durch welchen sich das Bild vom „Armen Behinderten“ hin zur Selbstbestimmung und Chancengleichheit wandelt. Dieser ist noch nicht vollständig abgeschlossen, weswegen weiter in die Sensibilisierung und Aufklärung der Gesellschaft investiert werden muss, um Vorurteile und Unsicherheiten in Bezug auf Rechte und Pflichten abzubauen. Als externe Faktoren werden der rechtliche Rahmen, die Digitalisierung, sowie die Sichtbarkeit betrieblicher Inklusion und der Diversität von Behinderungen in der Gesellschaft genannt. Einfluss auf die Handhabung hat zudem die Vielfalt an Arten von Beeinträchtigungen, da die zu ergreifenden Maßnahmen auf diese abgestimmt werden müssen. Interne Faktoren stellen die Barrierefreiheit, sowie die persönlichen Haltungen und die Beweggründe der Unternehmer und ihren Mitarbeitenden dar. Abschließend lässt sich feststellen, dass betriebliche Inklusion dann gelingen kann, wenn jede Person unabhängig davon, ob sie eine Beeinträchtigung hat, oder nicht, als Individuum mit individuellen Stärken, Schwächen, Charakterzügen und Eigenschaften verstanden wird. Aufbauend auf diesem Menschenbild gilt es für jede Person auf Grund ihrer individuellen Eigenschaften die passende berufliche Tätigkeit zu finden.