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Interne Kontrollsysteme helfen Unternehmen bei der Steuerung und Überwachung risikobehafteter Prozesse und sind für Unternehmen bestimmter Größe und Rechtsform sogar verpflichtend. Der Gedanke eines spezifischen internen Kontrollsystems für Steuern ist dagegen recht neu. Da der Staat ein starkes Interesse an der korrekten und möglichst umfassenden Unternehmensbesteuerung hat, wurde das Prinzip des Horizontal Monitorings aufgegriffen und zur Begleitenden Kontrolle weiterentwickelt. Diese tritt anstelle der sonst üblichen Außenprüfung durch das zuständige Finanzamt. Zielgruppe für die begleitende Kontrolle sind besonders große, in Österreich ansässige Unternehmen und Unternehmensgruppen. Ein wesentliches Kriterium, um die begleitende Kontrolle beantragen zu können, ist das Vorhandensein eines funktionstüchtigen steuerlichen internen Kontrollsystems. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Gestaltung und Funktionsweise eines steuerlichen internen Kontrollsystems, wie es für die begleitende Kontrolle erforderlich ist. Es thematisiert die für ein Unternehmen damit verbundenen Vor- und Nachteile, sowohl für das steuerliche interne Kontrollsystem selbst als auch die begleitende Kontrolle und vorhandenes Entwicklungspotenzial.
Das semantische Differential am Beispiel einer Untersuchung zu Food Design in der Werbefotografie.
(2015)
Das Nugget-Chart
(2022)
Das Modellprojekt „Caritas Care – Betreuung zuhause“ wurde 2012 in einer Kooperation der Caritas Schweiz und der Caritas Alba Iulia (Transsylvanien/Rumänien) ins Leben gerufen. Damit sollte ein Modell geschaffen werden, welches einerseits dem wachsenden Markt der „Betreuung zuhause“ in der Schweiz entgegenkommt, aber andererseits fairere Arbeitsbedingungen für die Betreuungspersonen vorsieht. Fairness sollte durch einen Versicherungsschutz der Arbeitskräfte, Weiterbildungsmöglichkeiten und ein Entgelt, das mit anderen Arbeitsverhältnissen vergleichbar ist, sowie dank klar abgegrenzter Arbeits-, Präsenz- und Freizeit erreicht werden. Die Umsetzung erfolgt folgendermaßen: Angestellte Betreuungs- und Pflegefachkräfte der Caritas Alba Iulia können für sechs Wochen bis zu drei Monaten in die Schweiz gehen, um dort in Privathaushalten hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen (Live-in-Betreuungen). Sie werden während dieser Zeit von der Caritas Schweiz angestellt. Danach kehren die Betreuenden wieder in ihr Anstellungsverhältnis bei der Caritas Alba Iulia zurück. Es wird sozusagen Personal „verliehen“. Damit soll einem Verlust von qualifiziertem Betreuungs- und Pflegepersonal durch Abwanderung aus Rumänien entgegengewirkt werden. Im Rahmen des studiengangsübergreifenden, interdisziplinären Kontextstudiums der Masterstudiengänge der Fachhochschule Vorarlberg (Österreich) hat sich eine Gruppe Forschender zum Ziel gesetzt, dieses Modellprojekt forscherisch zu erkunden. Wir wollten wissen, wie dieses Live-in-Betreuungsangebot nach zehn Jahren Laufzeit funktioniert. Insbesondere interessierten uns die Erfahrungen der rumänischen Betreuer:innen und ihrer Angehörigen sowie der projektverantwortlichen Leitungspersonen in der Caritas Alba Iulia und der Caritas Schweiz. Im Rahmen einer Feldforschungswoche im Juli 2022 in Transsylvanien/Siebenbürgen wurden 28 formelle Interviews mit Projektverantwortlichen, Betreuern/Betreuerinnen und deren Angehörigen durchgeführt. Zusätzlich wurden Dokumente und Feldnotizen sowie Gedächtnisprotokolle von informellen Gesprächen mit Personen der extramuralen Einrichtungen in Rumänien in die Auswertung integriert. Die Auswertung erfolgte inhaltsanalytisch.
Das Kreisgespräch
(2023)